Jugendschutzgesetz

Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist der Besuch bis 24 Uhr gestattet.

Längere Besuche können genehmigt werden, wenn die betreffenden Jugendlichen in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person erscheinen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat. (Siehe Muttizettel)

Um Missbrauch vorzubeugen, geben wir minderjährigen Gästen auf freiwilliger Basis die Möglichkeit, ihren Personalausweis abzugeben und ihn beim Verlassen bis 24 Uhr beim Sicherheitspersonal wieder abzuholen.

Sollte der Ausweis nicht pünktlich abgeholt werden, verstößt die minderjährige Person vorsätzlich gegen das Jugendschutzgesetz und erhält daher Hausverbot.

Kameraeinsatz

Dieser Club wird zum Schutz aller friedlichen Gäste kameraüberwacht!

Das entstehende Bildmaterial wird nur bei "Straftaten" gesichtet und ausgewertet.
Alle Bilddaten werden nach einer Sicherungsfrist gelöscht und dienen nicht der allgemeinen Überwachung.

Sicherheitsdienst

Der Sicherheitsdienst besitzt das Hausrecht. Das bedeutet, dass allen Anweisungen des Personals Folge zu leisten ist.

Kleidung

Allen Personen mit unpassender Kleidung z.B bei vorgegebener Kleiderordnung, oder jedweder Kleidung die auf eine politische Botschaft oder einen politischen Hintergrund schließen lässt, kann der Eintritt in den Club verwehrt werden.